Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu mehreren hundert Bade- und Schwimmunfällen. Um diesen Zahlen entgegenzuwirken, bietet die Wasserwacht regelmäßig Rettungsschwimmkurse gemäß den offiziellen Richtlinien an. Dazu zählen sowohl Ausbildungen im Rettungsschwimmen als auch Kurse zum Nachweis der Rettungsfähigkeit.
In unseren Kursen lernen angehende Rettungsschwimmer den sicheren Umgang mit Notfällen im Wasser. Sie werden gezielt auf Rettungseinsätze vorbereitet und erwerben praktische Fähigkeiten zur Rettung von Personen in Gefahrensituationen. Die Ausbildung erfolgt in drei Leistungsstufen:
Mindestalter:
Erste-Hilfe-Nachweis:
Ein Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten ist verpflichtend und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Dieser ist zu Kursbeginn vorzulegen.
Körperliche Voraussetzungen:
Schwimm- und Tauchfähigkeiten sowie eine allgemein gute körperliche Verfassung werden vorausgesetzt. Wir empfehlen, sich vor Kursanmeldung mit den Prüfungsanforderungen der jeweiligen Stufe (DRSA) vertraut zu machen und die eigenen Fähigkeiten entsprechend zu prüfen.
Ärztliches Attest:
Für den Gold-Kurs ist ein ärztliches Attest zwingend erforderlich (bei Kursbeginn vorzulegen). Bei den Stufen Bronze und Silber kann ebenfalls ein Attest verlangt werden – dies liegt im Ermessen der Ausbildungsleitung.
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